Schwarze Engel Flums
Chronik 1954 - 1994
 

 

Die Hofnarrenpflichten

Pflichten der Hofnarren von Flums
Dem amtierenden Hofnarren von Flums sind die nachstehenden sinnvollen Aufgaben, Ehren, Pflichten und Rechte zu treuen Handen übertragen.


Hofnarrä-Bschluss-Truggä

1. Der Hofnarr von Flums bringt jeden Samstag bis Weihnachten seinem Ehegemachel oder einer von ihm bestimmten Person, drei rote Rosen nach Hause. Dies als Zeichen der Treue und der Freude, jüngster Hofnarr von Flums zu sein.

2. Der Hofnarr überreicht den Menschen im Dorf Flums, die anfangen und aufhören zu butznen, etwas. Eindeutig sind damit die Kindergärten und das Altersheim gemeint. Die Kindergärten bekommen die Geschenke am Schmutzigen Donnerstag und das Altersheim etwa 10 Tage vor der Fasnacht.

3. Der Hofnarr nimmt den - für die Amtszeit - gültigen Siegel entgegen. Der Siegel wird dem neuen Hofnarren anlässlich der ersten
Hofnarrenklausur, mit Hofnarrentopf, weiche auch er einberuft, überreicht. Jeder eingeladene "Alt-Hofnarr" bekundet seine Anwesenheit mit einem oder mehreren Fünflibem, die bei ablaufender Amtszeit bestimmt werden. Das gleiche gilt für die Klausur von Mitte November, an welcher der Vorschlag für den neuen Hofnarren gemacht wird. Als Gegenleistung übernimmt der amtierende Hofnarr die gesamte Zeche des ganzen abends. Nach Ablauf der Amtszeit und nach Annahme der Wahl des neuen Hofnarren gibt er den Siegel unaufgefordert retour.

4.
Der Hofnarr hat ausschliesslich das Recht, die "Alt-Hofnarren" zu einer Klausur einzuberufen, wie unter Absatz 3. Ein Nichterscheinen könnte nur in äussersten Härtefällen entschuldigt werden.

5. Der Hofnarr, Siegelhalter während seiner Amtszeit, ist im übrigen befugt, die Hofnarrä Bschluss-Truggä mit Band und Siegel zu versehen sowie alle seine privaten Dokumente, wie Briefe und Flaschen, zu siegeln.


Der Schriftführer beim Vorlesen des Vorschlages

6. Der Hofnarr von Flums organisiert das Gans-Essen. In der Zeit vom 27. August herum sollte das stattfinden. Dieses Gans-Essen ist ein Gedenk-Mal an die grosse Bussenverfügung der Gemeinde Mels am 27. August 1974. Fünf unserer Butzi wurden nämlich von der Talgemeinschaft aufgeboten, der anwesenden Bundeskommission für Autobahnen ein "Ständchen" zu butznen und sind dann anschliessend von den Melsern mit Fr. 120.-- gebutzt worden (wegen Unfugs).

7. Der Hofnarr bemüht sich um die Belange der Fasnacht und des Butznens und ebenfalls den Fasnachtswein "Rätsch Wyb". Die Einladung für die nötige Weinprobe übernimmt er im September, nach Rücksprache im Pöstli. Die Aufsicht über den ordnungsgemässen Ablauf dieser Weinprobe hat der Hofnarr. Bezahlen muss jeder Anwesende selber, oder eine für diesen Zweck bestimmte Kasse.

8. Jeder Hofnarr übergibt seinem Nachfolger am Schmutzigen Donnerstag, nachdem die Kindergärten beschenkt sind, eine Flasche "Hofnarr" mit den besten Wünschen für die Amtszeit und bezahlt diese auch selber, die Flasche.

9. Der Hofnarr von Flums darf jederzeit auf die tatkräftige Unterstützung und treuer Unterwerfung der "Schwarzen Engel" und anderer Fasnächtler und Brauchtümler zählen und damit einen kleinen kulturellen Beitrag leisten in unserer so hektischen, schnelllebigen Zeit.

10. So vorgelesen und gehört an der Käfig-Öffnete von heute. Als Vorgeschlagener und durch das Narrenvolk bereits gewählten, sollst Du nach altem Brauch, mit der Hand auf der Brust, die Annahme der Wahl als neuen Hofnarren von Flums mit lauter und deutlicher Stimme bestätigen.


Am nächsten Sonnenaufgang