Die
Hofnarrenpflichten
Pflichten der Hofnarren von Flums
Dem amtierenden Hofnarren von Flums sind die nachstehenden sinnvollen
Aufgaben, Ehren, Pflichten und Rechte zu treuen Handen übertragen.
Hofnarrä-Bschluss-Truggä
1. Der Hofnarr von Flums bringt jeden Samstag bis Weihnachten seinem Ehegemachel
oder einer von ihm bestimmten Person, drei rote Rosen nach Hause. Dies
als Zeichen der Treue und der Freude, jüngster Hofnarr von Flums zu
sein.
2. Der Hofnarr überreicht den Menschen im Dorf
Flums, die anfangen und aufhören zu butznen, etwas. Eindeutig sind
damit die
Kindergärten und das Altersheim gemeint. Die Kindergärten bekommen die
Geschenke am Schmutzigen Donnerstag und das Altersheim etwa 10 Tage vor
der Fasnacht.
3. Der Hofnarr nimmt den - für die Amtszeit - gültigen
Siegel entgegen. Der Siegel wird dem neuen Hofnarren anlässlich der
ersten
Hofnarrenklausur, mit Hofnarrentopf, weiche auch er einberuft,
überreicht. Jeder eingeladene "Alt-Hofnarr" bekundet seine Anwesenheit
mit einem oder
mehreren Fünflibem, die bei ablaufender Amtszeit bestimmt werden. Das
gleiche gilt für die Klausur von Mitte November, an welcher der
Vorschlag für
den neuen Hofnarren gemacht wird. Als Gegenleistung übernimmt der
amtierende Hofnarr die gesamte Zeche des ganzen abends. Nach Ablauf der
Amtszeit und nach Annahme der Wahl des neuen Hofnarren gibt er den
Siegel unaufgefordert retour.
4. Der Hofnarr hat ausschliesslich das Recht, die "Alt-Hofnarren" zu
einer Klausur einzuberufen, wie unter Absatz 3. Ein Nichterscheinen
könnte nur in äussersten Härtefällen entschuldigt werden.
5. Der Hofnarr, Siegelhalter während seiner Amtszeit, ist im übrigen
befugt, die Hofnarrä Bschluss-Truggä mit Band und Siegel zu versehen
sowie alle seine
privaten Dokumente, wie Briefe und Flaschen, zu siegeln.
Der Schriftführer beim Vorlesen des
Vorschlages
6. Der Hofnarr von Flums organisiert das Gans-Essen. In der Zeit vom 27.
August herum sollte das stattfinden. Dieses Gans-Essen ist ein
Gedenk-Mal an die grosse Bussenverfügung der Gemeinde Mels am 27. August
1974. Fünf unserer Butzi wurden nämlich von der Talgemeinschaft
aufgeboten, der anwesenden Bundeskommission für Autobahnen ein
"Ständchen" zu butznen und sind dann anschliessend von den Melsern mit
Fr. 120.-- gebutzt worden (wegen Unfugs).
7. Der Hofnarr bemüht sich um die Belange der Fasnacht und des Butznens
und ebenfalls den Fasnachtswein "Rätsch Wyb". Die Einladung für die
nötige Weinprobe übernimmt er im September, nach Rücksprache im Pöstli.
Die Aufsicht über den ordnungsgemässen Ablauf dieser Weinprobe hat der
Hofnarr. Bezahlen muss jeder Anwesende selber, oder eine für diesen
Zweck bestimmte Kasse.
8. Jeder Hofnarr übergibt seinem Nachfolger am Schmutzigen Donnerstag,
nachdem die Kindergärten beschenkt sind, eine Flasche "Hofnarr" mit den
besten Wünschen für die Amtszeit und bezahlt diese auch selber, die
Flasche.
9. Der Hofnarr von Flums darf jederzeit auf die tatkräftige
Unterstützung und treuer Unterwerfung der "Schwarzen Engel" und anderer Fasnächtler
und Brauchtümler zählen und damit einen kleinen kulturellen
Beitrag leisten in unserer so hektischen, schnelllebigen Zeit.
10. So vorgelesen und gehört an der Käfig-Öffnete von heute. Als
Vorgeschlagener und durch das Narrenvolk bereits gewählten, sollst Du
nach altem Brauch, mit der Hand auf der Brust, die Annahme der Wahl als
neuen Hofnarren von Flums mit lauter und deutlicher Stimme bestätigen.
Am nächsten Sonnenaufgang
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